CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE

<div class= »content_container k2 datenschutz »><div class= »txt_block « ><h1 class= »produkt_line_headline »>ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN</h1></div><div> </div><div class= »txt_block « ><a href= »/wp-content/uploads/2022/10/AGB_neu_ab_04_2020.pdf » target= »_blank » rel= »noopener »><strong>AGB als PDF herunterladen</strong></a></div><div class= »txt_block « ><a href= »/wp-content/uploads/2022/10/AGB_neu_ab_04_2020_englisch.pdf » target= »_blank » rel= »noopener »><strong><span class= »tlid-translation translation » lang= »en »><span class= » » title= » »>Download general terms and conditions as pdf</span></span></strong></a></div><div class= »txt_block « ><a href= »/wp-content/uploads/2022/10/AGB_neu_ab_04_2020_franzoesisch.pdf » target= »_blank » rel= »noopener »><strong><span class= »tlid-translation translation » lang= »en »><span class= » » title= » »>Téléchargez les conditions générales au format PDF</span></span></strong></a></div></div><div> </div><div> </div><p><strong>1. Geltungsbereich</strong></p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>1.1</strong><br />Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen der Rottmann Group GmbH („Hersteller“) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu<br />Kunden im B2B (Unternehmer zu Unternehmer) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung<br />zwischen dem Hersteller und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>1.2</strong><br />Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden bis zum ausdrücklichen Widerruf auch Grundlage für spätere Verträge. Andere<br />Bedingungen, insbesondere widersprechende Bedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht<br />ausdrücklich widersprochen wurde. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen werden nur dann<br />Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert werden.</p><p><strong>2. Angebote und Auftragsbestätigungen</strong></p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.1</strong><br />Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Hersteller dieses innerhalb von 3 Wochen annehmen.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.2</strong><br />Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt werden oder wenn sie kurzfristig nach Auftragseingang<br />ausgeführt werden. Dann ist die Ausführung, der Lieferschein oder die Rechnung als Annahme des Auftrages zu verstehen. Eine<br />Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner unmittelbar nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine<br />zweimalige Änderung vor Freigabe ist kostenlos, danach sind weitere gewünschte Änderungen nach tatsächlich entstehendem<br />Mehraufwand zu zahlen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale i.H.v. 50,00 €.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.3</strong><br />An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen<br />etc. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen<br />Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich<br />zurückzugeben.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.4</strong><br />Die Angebote des Herstellers sind, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart, freibleibend.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.5</strong><br />Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>2.6</strong><br />Der Hersteller kann Konstruktions- und Formänderungen vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch<br />der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3. Preise und Zahlungsbedingungen</strong></p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.1</strong><br />Für den Erwerb eines Tablets wird ein bestimmter Kaufpreis fällig. Pro Lizenz wird monatlich ein bestimmter Betrag fällig. Vorrangig gelten<br />die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von uns wiedergegebenen Einzelpreise.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.2</strong><br />Etwaig erforderliche Datenträger, Verpackungen und der Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei der etwaigen Erbringung<br />von Dienstleistungen am Standort des Kunden sind diese gesondert zu vergüten.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.3</strong><br />Unsere Preise sind freibleibend bis zur Lieferung / Leistung. Soweit sich Preiskalkulationsgrundlagen zwischen Vertragsabschluss<br />und Vertragsleistung insbesondere durch Erhöhung von Rohstoffpreisen, Löhnen etc. ändern, sind wir berechtigt, eine angemessene<br />Preisanpassung vorzunehmen, wovon wir den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Ändert sich der Preis um mehr als 10 %, ist<br />der Kunde berechtigt, binnen 10 Tagen ab Bekanntgabe der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist.<br />Danach gelten die neuen Preise als genehmigt.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.4</strong><br />Der Abzug von Skonto bedarf ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.5</strong><br />Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab<br />Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.6</strong><br />Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen<br />belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.7</strong><br />Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die<br />vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und<br />Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht, oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem<br />Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen<br />von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden.<br />Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben sie auf ihre Kosten vor Ort<br />zu entsorgen. Für nicht zurückgegebene Paletten wird eine Kostenpauschale i. H. v. 15,00 € pro Palette berechnet.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.8</strong><br />Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht<br />aber an Erfüllungs statt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines<br />Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung<br />verlangen, auch für später fällige Papiere.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.9</strong><br />Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, Mehrkosten geltend zu<br />machen.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.10</strong><br />Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/<br />des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer<br />gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit<br />binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist,<br />so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der<br />Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>3.11</strong><br />Der Hersteller ist berechtigt, den Mietzins erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen<br />Ankündigung von drei (3) Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen<br />Zustandes der Vertragssoftware anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, den Softwaremietvertrag innerhalb einer<br />Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4. Lieferung</strong></p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.1</strong><br />Die vereinbarten Waren sind grundsätzlich vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abzuholen. Ist eine Versendung der Ware durch den<br />Auftragnehmer vereinbart, so erfolgt die Versendung ab Werkstatt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wird die Versendung<br />zu einem bestimmten Ort vereinbart, so hat der Auftraggeber die Befahrbarkeit der Entladestelle mit dem LKW sicherzustellen und<br />ebenfalls geeignete Entlademöglichkeit sicherzustellen. Eventuelle Wartezeiten können von uns in Rechnung gestellt werden, wobei je<br />angefangener halber Stunde 90,00 € je angefangener halber Stunde 90,00 € angesetzt werden (es sei denn es ergibt sich nachweislich<br />ein höherer Anspruch).<br />Ein etwaiges Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.2</strong><br />Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.3</strong><br />Ohne schriftliche Lieferankündigung ist kein Liefertermin vereinbart. Eventuelle telefonische Auskünfte sind unwirksam und nicht bindend.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.4</strong><br />Der Beginn der vom Hersteller angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Nachträgliche Wünsche des<br />Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Eintritt außerhalb<br />des Willens liegender unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Streik und Aussperrung.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.5</strong><br />Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.<br />Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.6</strong><br />Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Hersteller berechtigt, den ihm<br />insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben<br />vorbehalten.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.7</strong><br />Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung<br />des Vertragsgegenstands an dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.</p><p class= »content_container k2 datenschutz »><strong>4.8</strong><br />Der Hersteller ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunde zumutbar ist.</p><p><strong>4.9</strong><br />Für den Annahmeverzug genügt die schriftliche Mitteilung der Lieferbereitschaft.</p><p><strong>5. Gefahrenübergang, Abnahme und Verpackungskosten</strong></p><p><strong>5.1</strong><br />Die vereinbarten Waren sind grundsätzlich vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abzuholen. Ist eine Versendung der Ware durch den<br />Auftragnehmer vereinbart, so erfolgt die Versendung ab Werkstatt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wird die Versendung<br />zu einem bestimmten Ort vereinbart, so hat der Auftraggeber die Befahrbarkeit der Entladestelle mit dem LKW sicherzustellen und<br />ebenfalls geeignete Entlademöglichkeit sicherzustellen. Eventuelle Wartezeiten können von uns in Rechnung gestellt werden, wobei je<br />angefangener halber Stunde 90,00 € je angefangener halber Stunde 90,00 € angesetzt werden (es sei denn es ergibt sich nachweislich<br />ein höherer Anspruch).</p><p><strong>5.2</strong><br />Ohne schriftliche Lieferankündigung ist kein Liefertermin vereinbart. Eventuelle telefonische Auskünfte sind unwirksam und nicht bindend.</p><p><strong>5.3</strong><br />Im Falle eines Werkvertrages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Abnahme über, spätestens jedoch nach 30 Tagen der<br />produktiven Nutzung bzw. Fertigstellung der vereinbarten Leistung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein erheblicher Mangel<br />besteht und dies dem Hersteller schriftlich begründet.</p><p><strong>5.4</strong><br />Die Abnahme der gelieferten Leistung und/oder bereitgestellten Software erfolgt schriftlich durch den Kunden, spätestens jedoch 30<br />Tage nach der Meldung der Fertigstellung durch den Hersteller, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein erheblicher Mangel besteht<br />und dies dem Hersteller schriftlich begründet.</p><p><strong>5.5</strong><br />Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen<br />sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.</p><p><strong>5.6</strong><br />Sofern der Kunde es wünscht, wird der Hersteller die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die dafür anfallenden<br />Kosten trägt der Kunde.</p><p><strong>5.7</strong><br />Im Mahl- und Mischbetrieb beschränkt sich unsere Leistung auf die Überlassung der Anlage mit Bedienungspersonal. Die Verarbeitung<br />des bereitgestellten Mahl- und Mischgutes erfolgt nach Weisung und unter Aufsicht und in Verantwortung des Kunden.<br />Für die Qualität und Reinheit des zur Verfügung gestellten Mahl- und Mischgutes ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde<br />gewährleistet, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Mahl- und Mischgut frei von unzulässigen Beimischungen, insbesondere von<br />Medikamenten- / -rückstanden ist. Er haftet für alle Schäden und Folgen, die sich aus einer etwaigen Kontamination der Anlage durch<br />sein Mahl und Mischgut ergeben.</p><p><strong>6. Beschränkungen des Nutzungsrechts, Übernutzung</strong></p><p><strong>6.1</strong><br />Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die vertragsgemäße Nutzung hinaus zu bearbeiten und/oder zu vervielfältigen.</p><p><strong>6.2</strong><br />Auch einzelne Komponenten der Software dürfen nicht zu anderen, als den vom Hersteller ausgewiesenen Zwecken, eingesetzt werden.</p><p><strong>6.3</strong><br />Dem Kunden ist es auch untersagt, die Vertragssoftware zu analysieren, zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten<br />oder zuändern. Die Rückübersetzung in andere Codeformen („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der<br />verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware („Reverse-Engineering“) ist dem Kunden nicht gestattet.</p><p><strong>6.4</strong><br />Dem Kunden ist es untersagt, die in der Vertragssoftware sowie in dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation enthaltenen<br />Eigentums- und Urheberrechtshinweise, Seriennummern, Versionsnummern, Aufkleber, Etiketten oder Marken des Herstellers oder<br />anderen Herstellern zu entfernen, zu verändern, oder unleserlich zu machen.</p><p><strong>6.5</strong><br />Der Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln,<br />die mit ihm iS des § 15 AktG verbunden sind (“Konzernunternehmen”). Insbesondere (1) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (2)<br />das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (z.B. als Application Service Providing) für andere als Konzernunternehmen<br />oder (3) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzernunternehmen sind<br />nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herstellers erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.</p><p><strong>6.6</strong><br />Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software iS des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt,<br />als dass das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er dem Hersteller<br />den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an den Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem<br />Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. Der Hersteller kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung<br />eines nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.</p><p><strong>6.7</strong><br />Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist nicht gestattet.</p><p><strong>6.8</strong><br />Die Software und die Dokumentationen darf keinem Dritten zugänglich gemacht oder für Zwecke Dritter genutzt werden oder Dritten<br />Einblick in die Unterlagen gegeben werden.</p><p><strong>6.9</strong><br />Der Quellcode (Source Code) einer Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.</p><p><strong>6.10</strong><br />Bei jedem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 50.000,– verwirkt. Der Hersteller behält sich<br />die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.</p><p><strong>6.11</strong><br />Bis zur Zahlung der gesamten Vergütung aus dem Vertragsverhältnis erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte an den<br />Vertragsgegenständen lediglich aufschiebend bedingt. Bis dahin ist die Nutzung des Kunden schuldrechtlich vereinbart. Die<br />Nutzungsgestattung endet, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Rückstand gerät.</p><p><strong>6.12</strong><br />Die kommerzielle Nutzung der Vertragssoftware für Dritte im Wege des sogenannten „Application Service Providing (ASP)“ oder des<br />„Software as a Service (SaaS)“ ist nicht gestattet. Ferner ist jede Nutzung der Vertragssoftware über das vertraglich festgelegte Maß hinaus,<br />z. B. bei nicht genehmigter gleichzeitiger Mehrfachnutzung durch mehrere Anwender, eine vertragswidrige Nutzung. Für den Zeitraum<br />der nicht vereinbarten Übernutzung verpflichtet sich der Kunde, die Miete für die Vertragssoftware auf Grundlage des tatsächlichen<br />Nutzungsumfangs gemäß der Preisliste des Herstellers nach entsprechender Rechnungsstellung unverzüglich nachzuzahlen. Verschweigt<br />der Kunde die Übernutzung und stellte der Hersteller diese anderweitig fest, hat der Kunde für die unberechtigte Übernutzung<br />pauschalierten Schadensersatz in Höhe der dreifachen Miete, die für eine berechtigte Nutzung der Vertragssoftware entsprechend der<br />Preisliste des Herstellers fällig gewesen wäre, an den Hersteller zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass<br />dem Hersteller nur ein geringerer Schaden entstanden ist.</p><p><strong>6.13</strong><br />Überlässt der Hersteller dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen<br />des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene<br />Vertragsgegenstände (“Altsoftware”) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.<br />Stellt der Hersteller eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse<br />des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen des Herstellers, sobald der Kunde die neue Software<br />produktiv nutzt. Der Hersteller räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der<br />Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.</p><p><strong>7. Weiterveräußerung und Weitervermietung</strong></p><p>Der Kunde darf die Vertragsgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns einem Dritten nicht überlassen.</p><p><strong>8. Verwendung von Softwareschutzmechanismen, Internetverbindung</strong></p><p><strong>8.1</strong><br />Der Hersteller liefert die Vertragssoftware mit einem technischen Schutzmechanismus in Form einer elektronischen Lizenzierung aus.<br />Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde eine Internetverbindung zu der Vertragssoftware herstellt. Andernfalls kann die Vertragssoftware<br />nicht genutzt werden.</p><p><strong>8.2</strong><br />Die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen verletzt die Rechte des Herstellers und ist zudem unter Umständen strafbar.<br />Insbesondere die Entfernung und/oder Umgehung der Softwareschutz-Programmroutine ist unzulässig.</p><p><strong>9. Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung</strong></p><p><strong>9.1</strong><br />Der Hersteller hat einen Verantwortlichen für Datenschutz benannt. Die Kontaktinformationen des Verantwortlichen sind auf der<br />Homepage des Herstellers zu finden.</p><p><strong>9.2</strong><br />Der Hersteller hält nur personenbezogene Daten des Kunden vor, die er unbedingt zur Fehleranalyse und zur Aufrechterhaltung der<br />Geschäftsbeziehung benötigt. Alle Daten von Dritten, (z.B. Kunden und Lieferanten des Kunden) werden zeitnah nach Beendigung der<br />Analyse gelöscht.</p><p><strong>9.3</strong><br />Daten die dem Hersteller zur Datensicherung überlassen werden, werden nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter geschützt<br />und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß gelöscht.</p><p><strong>9.4</strong><br />Die Vertragspartner, Hersteller und Kunden verpflichten sich auf Gegenseitigkeit, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten<br />Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Diese<br />Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages unbefristet bestehen.</p><p><strong>9.5</strong><br />Der Hersteller stellt dem Kunden auf Verlangen einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung. Dieser ist gesondert anzufordern und<br />regelt die Auftragsverarbeitung.</p><p><strong>10. Mitwirkungs- und Obhutspflichten des Kunden</strong></p><p><strong>10.1</strong><br />Der Kunde ist grundsätzlich einverstanden, dass personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, sofern diese für die Aufrechterhaltung<br />der Geschäftsbeziehung notwendig sind, in den Systemen des Herstellers gespeichert und zu eben diesem Zweck verwendet werden.</p><p><strong>10.2</strong><br />Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und<br />Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter des Herstellers bzw. durch fachkundige<br />Dritte beraten lassen.</p><p><strong>10.3</strong><br />Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände<br />ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des<br />Kunden.</p><p><strong>10.4</strong><br />Der Kunde stellt dem Hersteller alle zum ordnungs- und vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Informationen z. B. über die Erreichbarkeit<br />seiner Infrastruktur (IPAdressen, Namen, Portfreigaben und Zugangsdaten) zur Verfügung und gewährleistet den Zugang zu seiner<br />Infrastruktur über das Internet für Wartungs- und Supportzwecke.</p><p><strong>10.5</strong><br />Der Kunde benennt namentlich die Ansprechpartner seines Unternehmens für die funktionale und technische Betreuung seiner Systeme<br />und der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Software und stellt die Verfügbarkeit und Sachkenntnis dieses Ansprechpartners sicher.</p><p><strong>10.6</strong><br />Der Kunde testet den Vertragsgegenstand (Hardware -Tablet- und Software) vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf<br />Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung<br />und der Pflege erhält.</p><p><strong>10.7</strong><br />Sofern er die Software selbst installiert, beachtet er die von dem Hersteller für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen<br />Hinweise.</p><p><strong>10.8</strong><br />Soweit der Hersteller über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der<br />Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und<br />Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und behilflich ist. Der Kunde gewährleistet, dass vor den weiteren Leistungspflichten<br />alle erforderlichen Vorarbeiten, die dem Kunden obliegen, abgeschlossen sind, so dass der Hersteller die Leistungen unmittelbar nach<br />Ankunft beim Kunden ausführen kann.</p><p><strong>10.9</strong><br />Der Kunde gewährt dem Hersteller zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl des<br />Herstellers unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. Der Hersteller ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände<br />in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf der Hersteller vom dem Kunde<br />Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und<br />Schriften, sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. Dem Hersteller ist hierfür zu den üblichen und auf Wunsch auch außerhalb<br />der Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen oder Zugang zu den Softwaresystemen zu gewähren.</p><p><strong>10.10</strong><br />Der Kunde ist einverstanden, dass der Hersteller zu Analysezwecken Einsicht in seinen Datenbestand erhält und gegebenenfalls Kopien der zur<br />Analyse notwendigen Daten auf Geräte und in die Infrastruktur des Herstellers überträgt.</p><p><strong>10.11</strong><br />Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B.<br />durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).</p><p><strong>10.12</strong><br />Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf der Hersteller davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen<br />er in Berührung kommen kann, gesichert sind.</p><p><strong>10.13</strong><br />Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und<br />Datensicherheitsmaßnahmen des Herstellers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses<br />Vertrages bestehen.</p><p><strong>10.14</strong><br />Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.</p><p><strong>10.15</strong><br />Der Kunde ist vor Inbetriebnahme der Vertragssoftware dazu angehalten, alle Funktionen der Vertragssoftware unter der kundenseitigen<br />Hard- und Software-Umgebung zu testen und die überlassene Dokumentation zu überprüfen. Werden vom Kunden Mängel festgestellt,<br />sind diese unverzüglich dem Hersteller mitzuteilen. Der Kunde wird hierbei alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung<br />erforderlichen Informationen an den Hersteller weiterleiten.</p><p><strong>10.16</strong><br />Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Vertragssoftware sowie die Benutzerhandbücher bzw. sonstige Dokumentationen<br />durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.</p><p><strong>10.17</strong><br />Der Kunde wird dem Hersteller auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob die<br />Vertragssoftware vom Kunden vertragsgemäß genutzt wird, insbesondere ob der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang<br />(z.B. hinsichtlich der Anzahl installierter Lizenzen) sowie die Nutzungsbedingungen einhält.</p><p><strong>10.18</strong><br />Der Kunde ist verpflichtet, beim Gebrauch der Vertragssoftware auftretende Fehler dem Hersteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />und dabei auch anzugeben und zu beschreiben, wie sich der Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und unter welchen<br />Umständen er auftritt.</p><p><strong>11. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel</strong></p><p><strong>11.1</strong><br />Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im<br />Nachfolgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.</p><p><strong>11.2</strong><br />Der Hersteller gewährleistet, dass die Vertragssoftware bei vertragsgemäßem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht<br />mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Vertragssoftware für den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich<br />beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel.</p><p><strong>11.3</strong><br />Der Hersteller wird den vom Kunden ordnungsgemäß gemeldeten Mängel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder<br />Ersatzlieferung, beseitigen. Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung ein Mangel beseitigt wird, liegt zunächst<br />beim Hersteller. Das Recht des Herstellers, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern,<br />bleibt unberührt.<br />Der Hersteller ist berechtigt, zur Mängelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Vertragssoftware (z.B. „Update“, Wartungs-<br />Release/Patch“) zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt.</p><p><strong>11.4</strong><br />Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt<br />sich unsere Haftung ansonsten auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Das gilt auch bei leicht<br />fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer<br />vereinbarten Garantie oder bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei<br />Vorliegen der Voraussetzungen nach 11.6 dieser Vereinbarung.</p><p><strong>11.5</strong><br />Der Kunde hat die Obliegenheit, die Ware sofort nach Ankunft zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind vom<br />Kunden – soweit dieser ein Unternehmer ist – unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. Er hat die Ware zum Zwecke der Überprüfung<br />unangetastet zu lassen. Uns ist die Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit<br />bei Entnahmen für Materialüberprüfungen zu geben – sonst sind Entnahmen unverwertbar und unzulässig.<br />Offensichtliche Beanstandungen der Mahl- und Mischleistung der Anlage oder etwaiger Zulieferungen müssen uns oder dem Fahrer<br />unverzüglich mitgeteilt werden. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.</p><p><strong>11.6</strong><br />Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem<br />Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit nicht Leben, Körper<br />oder Gesundheit verletzt sind.</p><p><strong>11.7</strong><br />Soweit die Schadensersatzhaftung dem Hersteller gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die<br />persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Herstellers.</p><p><strong>11.8</strong><br />Der Hersteller haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern diese nicht mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar<br />sind. Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich.</p><p><strong>11.9</strong><br />Der Hersteller ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn Fehler der Vertragssoftware nach<br />(1) Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen,<br />(2) Installation- und Bedienungsfehlern<br />(3) Eingriffen in die Vertragssoftware, wie Veränderung, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder<br />(4) vertragswidriger Nutzung<br />aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Vertragssoftware vorlagen oder<br />mit vorstehend genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde zu<br />Änderungen der Vertragssoftware, insbesondere bei Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts von Mängeln nach § 536 a Absatz 2 BGB<br />berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden.</p><p><strong>12. Miet-/ Vertragsdauer, Vertragsbeendigung</strong></p><p><strong>12.1</strong><br />Soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, beginnt der jeweilige Vertrag mit dessen Abschluss und hat<br />eine Laufzeit von 12 Monaten. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, soweit nicht ein<br />Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit das Vertragsverhältnis gekündigt hat und die Kündigung<br />dem Vertragspartner zugegangen ist.</p><p><strong>12.2</strong><br />Daneben hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung<br />des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen<br />Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn der Hersteller ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben<br />wurde und diese als fehlgeschlagen anzusehen ist. Der Hersteller kann insbesondere dann fristlos und außerordentlich kündigen,<br />wenn der Kunde Raubkopien der Vertragssoftware fertigt, die Vertragssoftware unbefugt weitergibt, den Zugriff Unbefugter nicht<br />verhindert, die Vertragssoftware unberechtigt dekompiliert, mit mehr als zwei monatlichen Mietzahlungen im Zahlungsverzug ist oder die<br />Vertragssoftware trotz einer Abmahnung fortgesetzt vertragswidrig gebraucht.</p><p><strong>12.3</strong><br />Die Kündigung des jeweiligen Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. schriftlich, per Telefax oder E-Mail).</p><p><strong>13. Eigentumsvorbehalt</strong></p><p><strong>13.1</strong><br />Waren, Source Code und die Datenträger sowie die Programmdokumentationen verbleiben im Eigentum des Herstellers bis zur<br />Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Ansprüche, auch solcher, die dem Hersteller außerhalb des Vertrags zustehen.</p><p><strong>13.2</strong><br />Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Hersteller.</p><p><strong>13.3</strong><br />Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen<br />unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir<br />gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.</p><p><strong>13.4</strong><br />Eine etwaige Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Käufer unserer Ware erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns<br />daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits kraft Gesetzes Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt uns der<br />Käufer schon jetzt im Werte der Vorbehaltsware Miteigentum an der hieraus entstehenden Sache und verwahrt diese als Vorbehaltsware<br />mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.</p><p><strong>13.5</strong><br />Der Käufer ist verpflichtet, dem Drittkäufer von dem auf der Ware ruhenden Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns von der<br />Weiterveräußerung sofort zu benachrichtigen unter genauer Benennung des Drittkäufers.</p><p><strong>13.6</strong><br />Unter der Voraussetzung des Übergangs des Miteigentums und der Forderungen sowie unter Vorbehalt des Widerrufs ermächtigen wir<br />den Käufer, Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten und abgetretene Forderungen einzuziehen. Auf<br />Verlangen hat der Käufer die abgetretenen Forderungen zu benennen und dem Dritten die Abtretung anzuzeigen; wir sind auch selbst<br />ermächtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen.<br />Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus Veräußerungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später<br />zustehenden Forderungen an uns sicherungshalber ab.</p><p><strong>13.7</strong><br />Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.</p><p><strong>13.8</strong><br />Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen<br />zu unterrichten, sowie uns die für die Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollumfänglich zu Verfügung zu stellen.</p><p><strong>13.9</strong><br />Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unseren Forderungen gegen den Käufer insgesamt um mehr als 10 %, so wird<br />die Sicherung in die 10 % überschießender freigegeben.</p><p><strong>13.10</strong><br />Der Käufer hat einen etwaigen von ihm selbst eingezogenen Erlös sofort an uns abzuführen. Eine Zurückhaltung oder Abrechnung einer<br />Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen.</p><p><strong>13.11</strong><br />Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach oder entstehen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit,<br />so hat der Käufer auf Verlangen die Vorbehaltsware herauszugeben und die abgetretenen Forderungen offenzulegen und uns alle zur<br />Einziehung dieser Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.</p><p><strong>14. Erfüllungsort und Gerichtsstand</strong></p><p>Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, auch bei Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, sowie<br />sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts<br />oder öffentlichrechtliche Sondervermögen ist, ist der Sitz unseres Unternehmens in 48683 Ahaus.</p><p><strong>15. Salvatorische Klausel</strong></p><p>Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht<br />berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung<br />beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.</p>